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POP MEETS JOB

Im Werner-Seelenbinder-Stadion wollen Luckenwalder Unternehmen in entspannter Festivalatmosphäre mit Dir ins Gespräch kommen. Die Unternehmen bieten vielfältige und spannende Jobs in unterschiedlichen Branchen und Positionen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: job@popmeetsjob.de


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Jugendschutzbestimmungen

Jugendschutzbestimmungen

Jugendschutzbestimmung für die Veranstaltung „Pop meets Job“

Die Veranstaltung ist für Jugendliche ab 14 Jahren. Bei der Veranstaltung „Pop meets Job“ unterliegen wir dem „Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“ (JuSchG).

Kinder unter 14 Jahren dürfen mit Ihren Eltern das Festivalgelände betreten. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht und haften für ihre Kinder. 

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes finden auf dem gesamten Festivalgelände Anwendung. 

Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten folgende Regeln der Veranstalterin:

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person über 18 Jahren besuchen. Ein Erziehungsbeauftragter darf nicht mehr als drei Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren begleiten.
  • Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Festivalgelände um 24 Uhr verlassen haben.
  • Es gelten die Bestimmungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen zum Schutz von Minderjährigen. Verstöße führen zum Platzverweis aller beteiligten Personen.
     

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