Duale Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt
Branche: Öffentliche Verwaltung | Büro, Wirtschaft und Finanzen
Ausbildung
Beginn: 16. August 2027
Zugangsvoraussetzungen
- mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
- Die Höchstaltersgrenze zum Zeitpunkt der
- Einstellung beträgt grundsätzlich 39 Jahre
- Deutschkenntnisse auf Sprachniveau C1 bei ausländischen Bewerbenden